KJR Stormarn
  • Kontakt |
  •  Impressum |
  •  Datenschutz
  • Aktuell
  • Termine
  • Angebote
  • Service
  • Infopool
  • KjR
menu-KjR.jpg

  • Team
  • Vorstand
  • Mitglieder
  • Über uns
  • Satzung des KJR
  • Intern
  • Blog
    • Pressemitteilung des LJR zur Landtagswahl
    • Erster Stormarner Kulturpreis
    • Stormini probt den Ernstfall mit viel Spaß!
    • Außerschulische Jugendbildung soll verstärkt Thema der Bildungspolitik werden
    • Mözener Gespräch mit Jost de Jager
    • Landkreis Info
    • Pressemitteilung
    • Ein Vorzeigeobjekt
    • Das Jugendgästehaus ist eine gute Adresse ...
    • Zeltaufbau 2012
    • Wahlprüfsteine
    • Neu bei uns im Verleih
    • KNK Berater/-in Ausbildung des LKJ
    • 4 "Henry´s" für das Jugendgästehaus
    • Jugendprojektpreis der Bürger-Stiftung
    • Bundeskinderschutzgesetz
    • Deutscher Jugendfotopreis
    • Jugendkongress
    • Stormarns erste DiscGolf Anlage am Jugendgästehaus Lütjensee eingeweiht
    • MusicStorm
    • Viel Neues beim Klubkonzert der MusicStorm-Finalisten.
    • Veröffentlichung Positionspapier Offene Kinder- und Jugendarbeit
    • Jugendbefragung
    • Jobbörse
    • Neue Preise im JGH
    • Paternoster fahren mit dem Finanzminister
    • Sommerfest des Kreisjugendrings und Fest der Pflegefamilien
    • Bildungspaket und Dein Verein
    • Kein Kind ohne Ferien
    • Bildungspaket
    • GesundheitsPreis 2011
    • Bergedorfer Bürgerpreis
    • Förderer und Partner stellen sich vor!
    • Jugendumweltgipfel - WIR MACHEN STADT
    • Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag 2011
    • Bildung! Gleiche Chancen für alle.
    • Fördermöglichkeiten für Engagement im Jahr der Umwelthauptstadt
    • „Ich kann was!“-Initiative
    • "Irgendetwas stimmt da nicht..."
    • Kein Kind ohne Ferien
    • Ehrenamt und Jugendarbeit
    • Freizeitfahrtenförderung
    • AktivRegion Alsterland
    • EXEO
    • Tangstedt
    • Neues Siegel: SQD
    • Wald-Schnuppertag in Grabau
    • Juleica-Richtlinie
    • "Gametreff" für Fachkräfte
    • Schulkinowoche
    • Vereinsrecht
    • VV 2009
Infomail

Der Kreisjugendring Stormarn e.V. » Blog » Bildungspaket und Dein Verein

Bildungspaket und Dein Verein |

Allgemeine Information:

Das Bildungspaket sieht insbesondere vor, dass sozial bedürftigen Kindern und Jugendlichen über ein zweckgebundenes monatliches Budget in Höhe von bis zu 10,- EUR z.B. Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an Ferien- und Trainingsfreizeiten ermöglicht werden soll.

Dies gilt, wenn die Kinder bzw. ihre Eltern
· Leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
· Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder
· Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen. 

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommt, wendet sich für den Leistungsbezug aus dem Bildungspaket an das zuständige Jobcenter. 


Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag erhalten, ist das Jobcenter nicht zuständig. Die Eltern finden in der jeweiligen Gemeinde (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) einen Ansprechpartner.

Handhabung für den Verein
:
Wichtig ist im ersten Schritt, dass ihr euch als Verein mit dem Thema beschäftigt und klärt, ob und wie ihr am Bildungspaket teilnehmen möchtet.

Ganz besonders wichtig ist im zweiten Schritt, die Eltern zu informieren, wie die Handhabung in eurem Verein, Jugendgruppe aussieht. 


Eine schnelle Möglichkeit der Umsetzung/Bekanntmachung könnte sein, auf allen Rechnungen die ihr ausstellt, grundsätzlich zu vermerken, dass diese Rechnung auch im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets anerkannt werden kann.

Grundsätzlich gilt:
Eltern bedürftiger Kinder und Jugendlicher können mit einer Rechnung oder mit einer Beitragsbestätigung des Vereins, Jugendgruppe die Ansprüche aus dem Teilhabepaket beantragen. Diese Rechnungen müssen den Beitragszeitraum, Namen des Kindes/Jugendlichen mit Geburtsdatum und den jeweiligen Monatsbeitrag ausweisen. Rechnungen müssen dann dem Jobcenter weitergereicht werden.

Achtung: Direktzahlung an den Verein!


Das Jobcenter überweist nach Prüfung für den jeweiligen Bewilligungszeitraum die Gelder aus dem Teilhabepaket direkt an den Verein. (Gelder aus dem Teilhabepaket dürfen nur an den Anbieter überwiesen aber nicht als Erstattung an die Bedürftigen direkt ausgezahlt werden)


Stichworte: Kein Kind ohne Ferien, Freizeitfahrt, Reise, Erholung