Gewalt/Misshandlung
Kinder schützen
Wir alle wissen, dass Jugendarbeit nicht frei von Tätern und Opfern ist. Die Zielrichtung aller gesetzlichen Bemühungen ist eindeutig: Es geht um den Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen (Artikel 19 UN-Kinderkonvention). Sie vor massiven Verletzungen mit zum Teil schweren evtl. lebenslangen Folgen zu schützen, ist Bürgerpflicht. Diese Bürgerpflicht und der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung haben offensichtlich nicht ausgereicht, den Artikel 19 der UN-Kinderkonvention in Deutschland umzusetzen. Bundesweit geht man von bis zu 700 000 jährlichen Vernachlässigungen aus. Alleine die sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird in Deutschland auf ca. 60 000 Fälle im Jahr geschätzt. Selbstverständlich sind Jugendverbände wie auch die offene Jugendarbeit von ihrem Selbstverständnis her dazu aufgerufen, alle möglichen und sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.
Artikel 19 UN-Kinderkonvention
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder eines anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
- Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.
Gemeinsam mit unserem Referenten Christian Petersen könnt ihr z.B. einen offenen Abend "Kindeswohlgefährdung" für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit gestalten. Der KJR bietet diese Möglichkeit jetzt als Abrufveranstaltung an, da viele Vereine eher interne Veranstaltungen organisieren wollten. Also meldet Euch!
Der Landesjugendring Schleswig-Holstein hat einen Leitfaden für ehrenamtliche MitarbeiterInnen veröffentlicht, der Sicherheit im Umgang mit möglichen Fällen von Kindeswohlgefährdung geben soll. Auf 28 Seiten finden Jugendleiterinnen und Jugendleiter Informationen zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zu möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung. „Irgendetwas stimmt da nicht ...“ lautet der Titel des neuen Leitfadens zum Thema Kindeswohlgefährdung. Er bietet neben allgemeinen Informationen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkrete Handlungsschritte für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die mit einem Verdachtsfall konfrontiert sind.
Dieser Leitfaden kann von unseren Mitgliedsverbänden kostenlos bei uns angefordert werden.
Beratung und Hilfe kannst Du hier finden.
Unser Informationsflyer "Hilfe bei Gewalt gegen Kinder" steht hier zum download bereit auch eine Ehrenerklärung für Leiter/-innen könnt ihr Euch hier herunterladen.
Hier könnt ihr Euch die Selbstverpflichtung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
- zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
- für Haupt- und Ehrenamtliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- im Raum der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
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